Patente: Eine Frage des Brokkolis
29.07.2010 - 13:50 Uhr - Früher waren Patente einmal dazu da, die Rechte an Erfindungen zu sichern. Inzwischen gibt es jedoch auf kaum etwas noch kein Patent, auch in der Natur nicht. Besonders mit Pflanzen und Samen wollen Konzerne die ganz großen Geschäfte machen.
Eines der berühmtesten Patente auf ein Naturprodukt ließ sich Louis Pasteur 1873 ausstellen, und zwar auf gereinigte Hefe. Die Pilze sprießen schon seit Jahrhunderten, aber schon eine bestimmte Verwendungsmethode reicht für eine Patentierung aus. Und die von Pasteur umfasste nicht nur die Putzmethode, sondern auch den Pilz selbst. Wahrscheinlich war es ihm nicht bewusst, aber der französische Naturwissenschaftler überschritt damit eine entscheidende Grenze und sicherte sich eines der ersten Biotech-Patente.
Rechte an Naturprodukten
Heute ist es Common Sense, dass Unternehmen sich die Rechte an bestimmten Getreide-Arten, Früchten oder Samen sichern, die sie durch Verfahren „veredelt“ haben. Oder zumindest versuchen dies zu tun – denn es regt sich heftiger Widerstand gegen diese Praxis. Nachfolger des Sauber-Hefepilzes waren Genmais und eine Genmaus, die sehr anfällig für Krebserkrankungen war und sich deshalb perfekt für die Arbeit im Labor eignete. Der Genmais überstand Dürren weit besser als die natürlichen Sorten und wurde so von den Landwirten als großer Fortschritt gefeiert. Die Genkartoffel mit extra viel Stärke wird von der Papierindustrie bejubelt.
Angesicht solcher Entwicklungen stellt sich nicht nur die Frage, ob man an der Natur verdienen darf, als sei es eine eigene Schöpfung, wie etwa eine selbstreinigende Küchenmaschine. Und haben dann nicht eigentlich andere, z.B. indigene Völker, die seit Jahrhunderten von den Naturprodukten profitieren, ein viel größeres Recht auf sie? Darf man überhaupt so an der Natur herumbasteln? Und wenn es solche Patente gibt, die für 20 Jahre bestehen, blockieren die dann nicht weitere, eventuell sehr wichtige Entwicklungen?
Ein Brokkoli, der vor Krebs schützen soll
Die Debatte flammt mit jeder neuen „Erfindung“, die durch die Manipulation von Tieren und Pflanzen entsteht, wieder neu auf. Aktuell entzündet sich die Debatte an einem Brokkoli, dessen Gene eine britische Firma so bearbeitet hat, dass das Grün angeblich zu einem Anti-Krebs-Gemüse wurde. Das Europäische Patentamt befand das Gemüse selbst, seine Samen und das Verfahren eines rechtlichen Schutzes würdig. Viele Menschen waren da jedoch ganz anderer Meinung: (Christliche) Politiker argumentierten, der Brokkoli sein ein Teil der Schöpfung und wenn überhaupt habe deshalb jemand anderes ein Recht an dem Gemüse. Konkurrenten bemängelten, dass die Genspielerei jeder Student durchführen könnte, dass aber dadurch noch lange keine technische Neuerung entstehe. Die Bauern, die das Gemüse anbauen wollen, sehen nicht ein, dass sie für das Wiederaussäen und Weiterzüchten Lizenzgebühren zahlen sollen.
Das Recht ist eindeutig
„Was die Natur schafft, kann nicht erfunden werden“, das befand schon vor 100 Jahren der Patentjurist Josef Kohler. Wirklich durchgesetzt hat sich sich die Meinung nicht, jedoch ist Grundsatz bei der Vergabe von Patenten, dass bei einer Entdeckung etwas Neues erfunden, technisch weiterentwickelt und gewerblich nutzbar gemacht werden soll. Und genau darin liegt die Krux: Sind die Kriterien erfüllt, ist es der Jurisprudenz gleichgültig, ob es sich bei dem Objekt um das Gen eines Kaninchens aus Madagaskar oder ein verträgliches Haarfärbemittel für Hunde handelt. "Über diesen Grundsatz streitet kein Jurist mehr", weiß Maximilian Haedicke, Patentrechtler an der Uni Freiburg. Geschützt wird damit das geistige Eigentum an einer Idee. Auch wenn das Material, das von der Idee betroffen ist, schon existiert. Ökonomen finden das System des Patentrechtes paradox: Einerseits sorgt Privateigentum dafür, dass knappe Güter effizient genutzt werden. Andererseits erzeugt aber ein Patent diese Knappheit erst, und dessen Inhaber hat eine Art Monopol inne.
Bei den Natur-Patenten besteht die Besonderheit, dass sich die patentierten Produkte vermehren können. Patentierter Genhafer wird ausgesät, wächst – und wird dann auch noch verarbeitet. Die findigen Unternehmen haben sich deswegen vorsorglich meist auch schon an den verarbeiteten Produkten – also etwa Plätzchen aus Genhafer – die Rechte gesichert. Zu Recht, findet der Rechtsanwalt Freiburg: "Würde man nur das Verfahren schützen und nicht das unmittelbare Ergebnis, wäre das Patent nichts wert."
Nicht mehr Erfindungen, aber immer mehr Patente
Konsequenz ist, dass es sehr schwierig geworden ist, zu überblicken, worauf wer inzwischen ein Patent hält. Das bringt nicht nur rechtliche Schwierigkeiten mit sich, es behindere auch die Forschung und den Wettbewerb, bemängeln Kritiker. Die Patentjäger tangiert das aber nur wenig. Die Zahl der Anträge auf Patente steigt jedes Jahr weiter. Jedoch nicht, weil mehr erfunden wird, sondern weil Konzerne immer mehr Rechte auf Rohstoffe, Produkte und Verfahren für sich reklamieren. Das Geschäft mit den Patenten ist so inzwischen auch ein wichtiger Faktor im Wettbewerb geworden. Und sei es deshalb, weil ein Unternehmen durch Patentrechte die Entwicklung eines Konkurrenten behindern kann. "In den Vereinigten Staaten kontrollieren vier große Hersteller mehr als die Hälfte des Saatgutmarktes", weiß Christoph Then von Greenpeace. "Wenn diese Konzerne nun auch noch Patente auf eher banale Zuchtmethoden bekämen", warnt Then, "dann werden wir sehr schnell nur noch patentiertes Saatgut auf dem Markt sehen."

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veröffentlicht von skr
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